Zugleich sollen die Vorgaben der Richtlinie vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen („Online-SatCab-RL“) umgesetzt werden. Beide Richtlinien sind bis spätestens 7. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen. Weiter soll das deutsche Urheberrecht an die Vorgaben der „Metall auf Metall“ (Pelham)-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juli 2919 (Az. C-476/17) angepasst werden. Zu dem Entwurf kann bis zum 31. Juli 2020 Stellung genommen werden.
Die Bestimmungen der DSM-RL zum Leistungsschutzrecht der Presseverleger, der Verlegerbeteiligung und der Schranke des Text und Data Mining (Artt. 3, 4, 15 und 16 DSM-RL), waren bereits Gegenstand eines früheren Diskussionsentwurfs des BMJV vom 15. Januar 2020.
Hier wird eine Auswahl der geplanten Regelungen vorgestellt.
17.07.2020
Taylor Wessing ist eine führende internationale Sozietät.Profil von Taylor Wessing Partnergesellschaft mbH
030 8856360
g.schmid@taylorwessing.com
http://www.taylorwessing.com/de/home.html