Zentrales Instrument einer Neuausrichtung der Klimapolitik ist aus Sicht der IHK Berlin ein CO2-Preis, der einer effektive und effiziente Steuerung der Klimaschutzziele zu volkswirtschaftlich geringstmöglichen Kosten ermöglicht. Ergänzt werden muss dieser Baustein um einen klugen Mix aus Förderung, öffentlichen Investitionen sowie einer Entbürokratisierung des bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmens sowie des Abgabe- und Umlagesystems.
In ihrem Positionspapier „Berliner Wirtschaft für Klimaschutz: Zehn Leitgedanken für eine CO2-Bepreisung“ fordert die IHK Berlin eine Neujustierung der Klimapolitik mit mehr marktwirtschaftlichen Instrumenten. Das Papier wurde am 11. September einstimmig von den Unternehmern der Vollversammlung, dem höchsten Beschlussgremium der IHK Berlin, verabschiedet.
Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin: „Die Bundesregierung sollte sich sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene für die Einführung einer einheitlichen Bepreisung von CO2 auf der Grundlage internationaler Klimaschutzvereinbarungen einsetzen. Voraussetzung für einen solchen CO2-Preis ist, dass damit ein grundsätzlicher Systemwechsel im energie- und klimapolitischen Instrumentenmix verbunden ist – weg von einem ineffizienten und kostenintensiven System aus Umlagen und Abgaben, hin zu einem effektiven, marktwirtschaftlichen Rahmen. Viele Berliner Unternehmen haben nicht zuletzt mit dem Blick auf die Fridays for Future-Bewegung ihre eigenen Klimaschutzaktivitäten ausgeweitet. Diesen Impuls greifen wir mit unserer Positionierung auf und senden ein klares Signal an die Politik: Ambitionierter Klimaschutz und wirtschaftliches Wachstum passen zusammen.
Lutz Wedegärtner, Vorsitzender des Ausschusses Umwelt und Energie der IHK Berlin: „Das zentrale Element einer effektiven und effizienten Klimapolitik sollte aus Sicht der Berliner Wirtschaft ein CO2-Preis sein. In einem Gesamtmodell mit begleitenden Maßnahmen können die Klimaziele am besten mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht werden. Dazu gehört eine zielorientierte Förderung über Beratungsangebote ebenso wie die notwendige Entschlackung des Abgabe- und Umlagesystems. Die Einnahmen aus einer CO2-Steuer dürfen dabei nicht im Staatshaushalt verbleiben, sondern müssen zeitnah auch an die Unternehmen rückverteilt werden.“
Deutschland verfehlt laut aktuellem Klimaschutzbericht 2018 seine unverbindlichen, nationalen Klimaziele für das Jahr 2020 deutlich. Statt der angestrebten 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 beträgt die Verringerung der Emissionen in Deutschland lediglich etwa 32 Prozent. Die europarechtlich verbindlichen Ziele in Höhe von minus 14 Prozent bis 2020 bzw. minus 38 Prozent bis 2030 (gegenüber 2005), die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind (Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft), werden ebenfalls stark verfehlt. Ende 2017 lagen diese nur um 3 Prozent niedriger als 2005. Strafzahlungen drohen – mit erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt, denn vom Emissionsbudget nicht gedeckte Emissionsberechtigungen müssen von anderen EU-Mitgliedstaaten angekauft werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im April dieses Jahres das sog. Klimakabinett eingesetzt und für den 20. September richtungsweisende Entscheidungen u. a. eine Grundsatzentscheidung zu einer CO2-Bepreisung angekündigt, die bis zum Ende des Jahres verabschiedet werden sollen.
Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier.