Registerrechte wie Marken und Designs sind krisenfest. Einmal rechtssicher angemeldet und eingetragen haben sie nicht nur ein enormes Schutzpotential für die Produkte Ihres Geschäftsmodells. Sie stellen zugleich Vermögensgegenstände dar, die den Wert Ihres Unternehmens steigern und es für potentielle Investoren/innen attraktiv machen können.

Die Investition in gewerbliche Schutzrechte wie Marken und Designs lohnt sich damit gerade für Unternehmer/innen in der Gründungs- und Wachstumsphase und sollte daher in keinem guten Geschäftsplan fehlen.

Doch wie genau meldet man eine Marke überhaupt an? Was schützt so ein Design eigentlich? Und mit welchen Kosten ist im Anmelde- und Eintragungsverfahren zu rechnen?

Diese und weitere Fragen beantwortete Ihnen unser Referent und Rechtsanwalt Fabian Landscheidt von der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei VOSSIUS in seinem Online-Vortrag zum Thema „Marken und Designs für Start-Ups“.

In seinem Vortrag erklärte Herr Landscheidt unter anderem die Unterschiede zwischen eingetragenen und nicht-eingetragenen Schutzrechten, verschaffte einen Überblick über den Schutzumfang von Marken- und Designrechten und gab Tipps für mögliche Anmeldestrategien.

Referent: Fabian Landscheidt

Rechtsanwalt Fabian Landscheidt ist auf den Bereich Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht spezialisiert und berät unter anderem Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase insbesondere zu Fragen rund um die Vorteile von gewerblichen Schutzrechten für Geschäftsmodell und Finanzierungsrunden, zu den Kosten von Anmelde-, Eintragungs- und Verletzungsverfahren sowie etwaigen Klage- und Abmahnrisiken.

 

Das Interview mit Fabian Landscheidt zum Thema lesen Sie hier bei uns.

 

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