In dem Webinar gingen wir ausführlich darauf ein, wer zulageberechtigt ist, was genau gefördert wird und wie die Förderung beantragt wird.

Gefördert wird insbesondere die Entwicklung neuer oder verbesserter Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen. Anspruchsberechtigt sind alle inländischen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe und Branchenzugehörigkeit. Die Forschungszulage ist nicht starr an bestimmte Projektvorgaben gebunden, sondern ist technologieoffen. Für die Förderung spielt es keine Rolle, ob die Forschung und Entwicklung selbst betrieben oder an fremde Dienstleister vergeben wird. Bezuschusst werden die mit der Forschung und Entwicklung verbundenen Personalkosten. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf  500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr. Er wird mit den einzureichenden Steuererklärungen beantragt und mindert die Steuerschuld. Werden aufgrund von Verlusten keine Steuern gezahlt oder ist der Anspruch höher als die Steuerschuld, so wird die Zulage vom Finanzamt an das Unternehmen ausgezahlt

Die neue steuerliche Förderung ist insbesondere auch für junge Unternehmen, die innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, sehr interessant.

Referenten

Rainer Weichhaus, Partner MAZARS

Daniel Reisener, Senior Manager MAZARS

 

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