Dr. Sebastian Buder von der Kanzlei Taylor Wessing ging im Online Seminar auf folgende Themen ein:
Neue arbeitsrechtliche Gesetzesänderungen seit dem 1.1.2021
Aktuelle wichtige arbeitsrechtliche gerichtliche Entscheidungen, insbesondere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu „Crowdworkern“. (Nach Zeiten rechtlicher Unsicherheit hat das Bundesarbeitsgericht am 1. Dezember 2020 zu einer etwaigen Arbeitnehmereigenschaft von sog. „Crowdworkern“, welche ihre Arbeitsleistung auf digitalen Plattformen anbieten, Stellung bezogen. Bei „Crowdworking“ handelt es sich dabei gelegentlich um komplexe Tätigkeiten wie die digitale Entwicklung und Ausarbeitung eines Designs, in der Regel aber um einfache Arbeiten das Sammeln von Daten oder das Testen von Software oder Apps. Das im Anschluss viel diskutierte Urteil gibt Anlass, sich mit Hinblick auf mobile Plattformen mit der Urteilsbegründung auseinanderzusetzen und mögliche Rechtsfolgen zu beleuchten.)
Brexit und nun doch ein Ende?
Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 ist Großbritannien vollends aus der Europäischen Union ausgetreten. Nachdem die Übergangsperiode (sog. „transition period“) nunmehr abgelaufen ist, befürchtete man für die Anschlusszeit eine Ungewissheit mit der Behandlung von Daten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Zunächst kann Entschärfung vermeldet werden; im „EU-Trade and Cooperation Agreement“ vom 24. Dezember 2020 haben sich EU und Großbritannien auf eine weitere Übergangsperiode von vier bis zu sechs Monaten geeinigt. Gemäß der Vereinbarung wird im Endeffekt für Großbritannien die EU-DSGVO weitergelten. Gerne werfen wir einen Blick in die Vereinbarung und besprechen die Regelungen und deren Auswirkungen im Detail.
Ausblick für zukünftige Entwicklungen in den Bereichen Arbeitszeit, Home-Office und Freie Mitarbeit
Dr. Sebastian Buder berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit über 15 Jahren nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung von in- und ausländischen Personaldienstleistern/ Unternehmen aus dem Recruitment-Sektor zu arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen, sowie die Beratung von Unternehmen aus der Medienbranche und der Games- und Digitalwirtschaft. Er ist spezialisiert auf die vertragliche und tatsächliche Gestaltung des Einsatzes flexibler Personalreserven (Freelancer, Werk-/Dienstverträge, Zeitarbeit).
Wir danken allen Zuhörer*innen für ihre Teilnahme sowie Taylor Wessing für die Unterstützung!