Aus Sicht der Verbände ist eine Ausweitung der Filmförderung weder sachlich zu rechtfertigen noch notwendig. Die vorhandenen Mittel würden vollkommen ausreichen, wenn ihre Vergabe besser organisiert wäre. Zu diesem Ergebnis kommt ein filmökonomisches Gutachten, das der ehemalige Präsident der „Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf“, Prof. Dr. Dieter Wiedemann, im Auftrag der Digitalwirtschaft erstellt hat.

Nach den Ergebnissen des Gutachtens haben deutsche Filmfördereinrichtungen zwischen 2010 und 2012 insgesamt 1.501 Filmprojekte finanziell unterstützt. Bis zum Jahr 2014 wurden davon aber nur 1.093 Filme tatsächlich in der Öffentlichkeit gezeigt. Die deutschen TV-Sender strahlen derzeit sogar weniger als die Hälfte der deutschen Kinofilme aus. Es gibt also eine Überproduktion an deutschen Filmen und eine „Überförderung“ von wirtschaftlich nicht erfolgreichen Projekten. Statt einer Ausweitung der Filmförderung schlägt der Gutachter zahlreiche strukturelle Änderungen vor. So sollten geförderte Filme nicht immer zuerst im Kino gezeigt werden müssen. Stattdessen müssten neue Plattformen wie zum Beispiel Streaming-Dienste im Internet berücksichtigt werden, um jüngere Zielgruppen zu erreichen.

Die Studie „Filmförderung im Rahmen der Evaluierung des Filmfördergesetzes“ ist hier online verfügbar.

 

Autor: Prof. Dr. Dieter Wiedemann, im Auftrag der Digitalwirtschaft