Damit macht die Bundesregierung endgültig den Weg frei für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland. Bisher konnten Internetzugangsanbieter wie WLAN-Betreiber etwa dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Nutzer ihres Internetzugangs nicht-lizensierte Inhalte ins Internet stellten. Der neue Gesetzesentwurf stellt klar, dass WLAN-Betreiber nicht die Kosten eines etwaigen Unterlassungsanspruchs, insbesondere die Abmahnkosten, tragen müssen.
Auch werden die Betreiber nicht dazu verpflichtet, ihre Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passwortes zu verlangen.
Trotzdem können Rechteinhaber zum Schutz ihres geistigen Eigentums von WLAN-Betreibern die Sperrung einzelner Seiten verlangen, welche ihre Inhalte illegal verbreiten.
Lesen Sie hier eine Stellungnahme von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries.