Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer – und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Bereits im Juli können die Auszahlungen an die Unternehmen erfolgen. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.
Seit dem 8. Juli 2020 können sich unter anderem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden.
Hier gibt es weiterführende Informationen.
17.07.2020