Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die wichtigsten offizielle Anlaufseiten:

 


5 Schritte für Unternehmen:

1. Hausbanken

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Eure Hausbank können auch die Bundeshilfen der KfW beantragt werden. Diese sollen die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachtet, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.

2. Bürgschaftsbanken

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden.

Webseite der Bürgschaftsbank

3. Kurzarbeit beantragen

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen zur Beantragung von Kurzarbeit finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

4. Steuerstundung verhandeln

Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen.

5. Liquiditätshilfe Sonderfall Corona

Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das Darlehensprogramm wird für viele von der Corona-Epidemie betroffene Branchen geöffnet.

Förderprogramm Liquiditätshilfen BERLIN


5 Schritte für Selbstständige:

1. Hausbank

Selbstständige sollten mit ihrer Hausbank in Kontakt treten. Über diese kann auch die vom Bund beschlossene ausgeweitete Liquiditätshilfe der KfW abgerufen werden.

2. Steuerlast reduzieren

Finanzämter werden angewiesen, Steuern zu stunden um Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen zu belassen. Steuervorauszahlungen können außerdem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht.

3. Grundsicherung für Selbstständige

Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Dabei gilt anders als beim ALG II keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden. Bitte wenden Sie sich an das Job-Center in Ihrem Wohnbezirk. Dort werden alle Fragen zu Grundsicherung für Selbständige geklärt.

4. Infektionsschutzgesetz

In Quarantänefällen besteht für Selbstständige Ersatzanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Die Entschädigung kann bis zu drei Monate nach der angeordneten Einstellung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt beantragt werden.

5. Soforthilfe (Zuschuss) für kleine Unternehmen

Das Land Berlin hat beschlossen einen Notfallfonds für besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler*innen und Solo-Selbständige aufzusetzen. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können. Das konkrete Programm wird gerade erarbeitet und wird voraussichtlich in der Woche vom 23. – 27. März 2020 umgesetzt.

Die Rahmenbedingungen sind:

  • Es muss im Einzelfall nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist;
  • Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden;
  • Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche;
  • Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monaten für Mehrpersonenbetriebe.

Die Bundesregierung hat ebenfalls angekündigt, einen Notfallfonds für kleine Unternehmen auf den Weg zu bringen. Die Details sollen am Montag, den 23. März vorgestellt werden. Die beiden Programme werden synchronisiert und dann über die Berliner Förderbank, die IBB zur Verfügung gestellt. Wir informieren an dieser Stelle, sobald eine Antragsstellung möglich ist.”


Weitere Informationen: 

Homeoffice managen: Kostenlose Sprechstunde

Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

2-Millarden-Euro-Hilfspaket für Startups

Hilfsprogramm für Kultur- und Kreativbranche

Kurzarbeitergeld

Arbeitsrechtliche Fragen

Insolvenz

Informationen für Startups

Informationen für Games

Informationen für die Filmbranche

Informationen für die Musikbranche

Förderprogramm “go-digital”

Corona-Update für Clustermanagement-Organisationen

Corona-Updates für Agenturen

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