Im Februar letzten Jahres entschied das Bundesarbeitsgericht zur Überraschung vieler, dass es zur Rechtfertigung eines höheren Gehalts eines Arbeitnehmers gegenüber einer vergleichbaren Kollegin nicht allein ausreiche, dass er “besser verhandelt” habe. Das Gericht gewährte der Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Nachzahlung einer Differenzvergütung. Der Gender Pay Gap war plötzlich in aller Munde – und ist seit dem 06.06.2023, als die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie in Kraft ist, auch auf bestem Wege, zum Gesetz zu werden.

Bis zum 07.06.2026 muss der Bundesgesetzgeber die Richtlinie nämlich in nationales Recht umsetzen. Durch die Stärkung der Entgelttransparenz soll die Entgeltgleichheit zwischen Arbeitnehmer*innen sichergestellt werden. Was bedeutet das für Arbeitgeber*innen? Das erklärt uns der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Dietmar Müller-Boruttau am 17. April von 8 bis 10 Uhr im Workshop vom berliner wirtschaftsgespräche e.V. bei Advant Beiten am Lützowplatz 10, 10785 Berlin.

Die Teilnahme für Nicht-BWG-Mitglieder kostet 15€, für Mitglieder 5€. Zur Anmeldung geht es hier.

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