Bei der KMU Energiehärtefallhilfe handelt es sich um eine einmalige Zahlung in Höhe von 90 Prozent der jeweils gezahlten Energieausgaben im Jahr 2022, welche über den um den Faktor 1,5 gestiegenen Energieausgaben im Jahr 2021 hinausgehen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 3.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt 300.000 Euro.
Die Hilfe richtet sich an Berliner KMU, gemeinnützige Unternehmen, Vereine, die unternehmerisch tätig sind, Soloselbständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die Energieträger wie Strom, Gas, Fernwärme, Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas in den vergangenen Jahren eingesetzt hatten und aufgrund der Energieausgaben nachweislich einer besonderen wirtschaftlichen Härte unterliegen.
Anträge können vom 15.05.2023 bis zum 31.10.2023 bei der Investitionsbank Berlin digital gestellt werden.
Für die KMU Energiehärtefallhilfe Berlin wurden im Nachtragshaushalt 2022/2023 insgesamt 200 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinaus verstärkt der Bund die Hilfe mit weiteren 52 Mio. Euro.
Informationen über die Bewilligungsvoraussetzungen und das konkrete Verfahren sind auf der Seite der IBB veröffentlicht:
www.ibb.de/kmu-energiehaertefallhilfe