Insbesondere die IBB-Tochter IBB Ventures verzeichnet hohe Antragszahlen. 17 Finanzierungsrunden mit einem Volumen von 7,2 Mio. EUR konnten von der IBB Ventures bereits abgeschlossen werden.

Nachdem die Kleinbeihilfeverordnung der EU bereits bis 30. Juni 2021 verlängert wurde, hat die EU-Kommission nun auch die Genehmigung der Anpassungen der Beihilfemaßnahmen des Bundes erteilt. Alle drei Bausteine der Coronahilfen für Start-ups werden aus diesem Grund aktuell für eine Verlängerung des Programms vorbereitet.

Die „Coronahilfen für Start-ups“ bieten öffentliches Wagniskapital in Höhe von maximal 800.000 EUR je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe und werden über drei Finanzierungswege (Bausteine) an die Start-ups weitergegeben. Bei Baustein 1 erfolgt die Finanzierung über die von der IBB Ventures verwalteten VC Fonds Technologie bzw. Kreativwirtschaft.

Beim sogenannten Baustein 2 der „Coronahilfen für Start-ups“ wird bei der Auszahlung der Finanzierungsmittel auf die Einbindung privater Investoren (Intermediäre) gesetzt. Die Intermediäre reichen wiederum Start-ups zur Prüfung ein. Bei positivem Ergebnis ergänzen die Intermediäre die öffentlichen Finanzierungsmittel mit einem mindestens 20%-igen Eigenanteil. Eine Übersichtsliste mit den Intermediären ist unter www.ibb.de/coronahilfen-startups abrufbar. Bisher wurden die Coronahilfen für Start-ups über Intermediäre an 21 Start-ups mit einem Volumen von 9,8 Mio. EUR ausgereicht.

Als dritter Finanzierungsweg steht das Programm Berlin Mezzanine der IBB zur Verfügung. Hier unterstützt die Bank Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen oder aus den Technologieclustern mit Nachrangdarlehen bis zu 800.000 EUR, die zu einem marktüblichen Zins vergeben werden. In diesem dritten Baustein, der als letzter an den Start ging, gab es bisher drei Bewilligungen mit einem Volumen von 1,8 Mio. EUR.

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27.11.2020

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